Zuzahlung
Vor der Entlassung entrichten Sie für Ihre Krankenhausbehandlung die gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Aufenthaltstag. Sie können diesen Betrag bar, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder mit EC-Karte bezahlen.
Hinweis: Seit dem 01.04.2009 besteht für alle Krankenhäuser eine gesetzliche Verpflichtung diesen Betrag einzuziehen bis hin zur Mahnungserstellung und Zwangsvollstreckung.
Sie können den Betrag bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Unterlagen
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren behandelnden Arzt mit Informationen zur Krankenhausbehandlung und weiterreichenden Empfehlungen.
Nach der Entlassung
Planen Sie bitte rechtzeitig vor der Entlassung für die Zeit danach. Unser Sozialdienst und der Pflegedienst helfen Ihnen gerne bei der Klärung der Situation nach der Entlassung – etwa dann, wenn Sie zusätzliche Behandlung oder Pflege benötigen. Wir bieten Ihnen eine „Pflegeüberleitung“ an, die für Sie Folgendes organisieren kann:
Einzelpflegetraining für pflegende Angehörige
Das St. Marien-Hospital bietet Angehörigen an, pflegerische Tötigkeiten zu erlernen, damit sie auf eine mögliche Pflegesituation vorbereitet sind.
Weitere Informationen zum Einzelpflegetraining erfahren Sie hier.