Ihr Aufenthalt
Entlassmanagement
Während Ihres Aufenthaltes
Während Ihrer Zeit in unserem Hause werden alle Maßnahmen und vorzunehmenden Aktivitäten in einem Entlassplan zusammengefasst und regelmäßig ergänzt und aktualisiert.
In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass Sie uns die Einwilligung geben, die geplanten Maßnahmen mit Ihrer Kranken- /Pflegekasse, weiterbehandelnden Ärzten oder z.B. auch Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegediensten abzustimmen.
Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Einwilligung dient der beschleunigten Bearbeitung Ihres Versorgungsbedarfs nach der Entlassung in der Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenkasse.
Die Auswahl von Anbietern z.B. Sanitätshäusern, Pflegediensten etc. liegt in Ihren Händen. Möglicherweise haben Sie jedoch mit Ihrer Krankenkasse besondere Regelungen vereinbart, die dann zu berücksichtigen sind. Wir beraten Sie zu der Art der Versorgung, die für Sie nach der Entlassung notwendig wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund unseres Verhaltenskodex zur Antikorruption keine Empfehlungen aussprechen.
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Erteilen Sie – trotz der Feststellung von erforderlichen Maßnahmen – keine Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung, kann es dazu führen, dass die Anschlußmaßnahmen zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.