Wer kommt für eine Behandlung in Frage und wie funktioniert das?
Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung
Das Angebot richtet sich an Sarkoidose-Patienten ab 18 Jahren, die aufgrund der Ausprägung ihrer Erkrankung die Versorgung durch ein interdisziplinäres Team sowie eine komplexe, multimodale (vielseitige) Therapie benötigen.
Den betroffenen Patienten steht dadurch die komplette diagnostische und therapeutische ambulante und stationäre Infrastruktur zur Verfügung, ohne dass sie stationär aufgenommen werden müssen. Benötigt wird lediglich eine spezielle Überweisung des behandelnden Hausarztes in die ASV. Patienten können ihren Arzt konkret danach fragen. Da die Überweisung zweimal im Jahr erneuert werden muss, bleibt der behandelnde Arzt weiter eingebunden.
Nach der Überweisung erstellt ein Facharzt der ASV federführend den Behandlungsplan für den Patienten. Dabei achtet er darauf, dass die nötigen Untersuchungen und Therapiemaßnahmen möglichst gebündelt stattfinden. Er entscheidet auch, welche Fachrichtungen für die jeweilige Behandlung hinzugezogen werden müssen. Er kann auf eine große Anzahl weiterer Fachärzte, die im Netzwerk vertreten sind, zurückgreifen.
Wie kann man teilnehmen?
Um an der medizinischen Versorgung durch ein ASV-Team teilzunehmen, wird in der Regel eine Überweisung benötigt. Der überweisende Haus- oder Facharzt wird Rücksprache mit unserem ASV-Team halten und gegebenenfalls einen ersten Termin vereinbaren. Eine ASV kann aber auch am Ende eines Krankenhausaufenthaltes vom dortigen Ärzteteam veranlasst werden.
Die Wahl des richtigen ASV-Teams
Grundsätzlich darf der Patient sein ASV-Team frei wählen, sofern es mehrere ASV-Teams für die betreffende Erkrankung in der Nähe gibt. Auch ein Wechsel während einer bereits begonnen ASV-Betreuung ist möglich. Sofern sich ein Patient aber in ein ASV-Team hat einschreiben lassen, ist er im Rahmen der ASV-Behandlung an die Versorgung der dort tätigen Ärzte gebunden. Behandlungen außerhalb der ASV unterliegen selbstverständlich der freien Arztwahl.
Behandlungsdauer und -verlauf
Wie lange die Behandlung in der ASV dauert, ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Der Patient wird ständig über den Behandlungsverlauf und notwendige Schritte informiert und hat stets ein Mitspracherecht. Ihm entstehen keine Kosten, da diese durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden.